
Rufzeichen & CEPT
Wie Rufzeichen vergeben werden — Schweizer HB-Schema, Suffixe (/p, /m, /mm, /am) und CEPT-Gastlizenz für drei Monate Funkbetrieb im Ausland.
Ein Rufzeichen (oder Callsign) erhält jeder lizensierte Funkamateur von der Lizensierungs-Behörde zugeteilt. Das Rufzeichen ist persönlich und gilt nur, solange der Funkamateur lebt und lizensiert ist. Nach einer Wartezeit verfällt das Rufzeichen und wird neu zugeteilt. In der Schweiz vergibt die BAKOM die Rufzeichen.
Ein Rufzeichen besteht aus einer landesspezifischen Kennung (durch die ITU vergeben, siehe ARRL — Länderliste der ITU) und einer Kennung (durch die Behörde vergeben). In der Schweiz werden Rufzeichen nach folgendem Schema vergeben:
| Präfix | Verwendung |
|---|---|
| HB0 | Liechtenstein (nicht im Zuständigkeitsbereich der BAKOM) |
| HB1–2, HB4–8 | Contest-Rufzeichen und Sonderrufzeichen |
| HB3 | Einsteiger-Lizenzklasse, gefolgt von einem X oder Y und zwei weiteren Buchstaben (z.B. HB3YAA) |
| HB9 | Sektionen, Vereine und Contest-Rufzeichen mit 1–2 Buchstaben (z.B. HB9A); historisch auch ältere Einzelzuteilungen |
| HB9 | CEPT-Lizenzklasse, gefolgt von drei Buchstaben |
| HB | gefolgt von 2 Ziffern und Buchstaben sind Sonderrufzeichen — siehe auch USKA-Klubrufzeichen (z.B. HB90ABC oder HB65ABC) |
| HE | Hör-Amateur-Rufzeichen, vergeben durch die USKA an USKA-Mitglieder ohne Lizenz |
Präfix, Rufzeichen und Suffix
Die Verwendung des Rufzeichens erfolgt in der Form Präfix – Rufzeichen – Suffix. Ein Präfix in Form eines Landeskenners wird vorangestellt, wenn sich der Funkamateur im betreffenden Land befindet und die Zulassungsbehörde dies vorgeschrieben hat. Ein Suffix ist grundsätzlich freiwillig, in bestimmten Contest-Situationen aber Pflicht, und beschreibt den aktuellen Standort oder die Verwendung der Station.
| Zusatz | Schreibweise | Verwendung |
|---|---|---|
| portable | /p | Funkgerät, das ausserhalb des üblichen Standortes betrieben wird (sofern nicht eines der folgenden Kriterien erfüllt ist). |
| mobile | /m | Funkgerät, das in oder auf einem Fahrzeug zu Land oder auf einem Binnengewässer betrieben wird. |
| maritime mobile | /mm | Funkgerät, das auf einem Schiff auf dem Meer betrieben wird. |
| aeronautical mobile | /am | Funkgerät, das in der Luft (Flugzeug, Heissluftballon …) betrieben wird. |
Die Liste aller in der Schweiz vergebenen Rufzeichen verwaltet die BAKOM und ist der USKA nicht zugänglich. Die Liste aller USKA-Mitglieder mit Rufzeichen kann von Mitgliedern hier abgerufen werden: USKA-Mitgliederliste.
CEPT-Gastlizenzen
Die Schweiz ist CEPT-Land. Funkamateure der CEPT-Unterzeichnerstaaten dürfen mit ihrer CEPT-Lizenz ohne weitere Genehmigungen in den anderen Unterzeichnerstaaten Funkbetrieb machen — und Schweizer Funkamateure profitieren davon im Ausland.
CEPT-Länder und Dokumente
Albanien, Andorra, Aserbaidschan, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Moldawien, Monaco, Montenegro, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ukraine, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Vatikanstadt, Zypern.
| Quelle | Webseite | Dokument | Datum |
|---|---|---|---|
| CEPT — Mitglieder | cept.org | — | 2007 |
| ECO / TR 61-01 | docdb.cept.org | TR 61-01.pdf | 16-02-2024 |
| CEPT TR 61-02 (HAREC) | docdb.cept.org | TR 61-02.pdf | 16-02-2024 |
| CEPT Novice (HB3) — ECC/REC (05)06 | docdb.cept.org | Rec0506.pdf | 27-05-2016 |
Zeitliche Befristung
Der Funkbetrieb mit einer CEPT-Lizenz ist auf drei Monate beschränkt. Geregelt ist das in der Verordnung vom 9. März 2007 über Frequenzmanagement und Funkkonzessionen (FKV), SR 784.102.1, Art. 8c.
… mit Funkanlagen, die von Personen mit Wohnsitz oder Sitz im Ausland in der Schweiz nicht länger als drei Monate benützt werden, wenn das BAKOM mit der zuständigen ausländischen Fernmeldeverwaltung eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen hat (z.B. CEPT TR 61-01).
Weg zu einer Gastlizenz
Prüfen Sie zuerst, ob Ihr Reiseziel ein CEPT-Land ist. Ist das Land nicht auf der CEPT-Liste, müssen Sie sich aktiv um eine Gastlizenz bemühen — wenden Sie sich an die zuständige Behörde. Hilfe bieten auch die IARU-Landesverbände.
Ob CEPT-Land oder nicht, jeder muss sich an die lokalen Vorschriften halten — Bandpläne, Sendeleistungen und andere Bestimmungen können von den uns bekannten Daten abweichen. Informieren Sie sich rechtzeitig vor der Einreise. Gute Anlaufstellen sind die nationalen Amateurfunk-Verbände. CEPT alleine genügt nicht überall; in einzelnen Staaten kann Amateurfunk zu Problemen mit militärischen oder politischen Organisationen führen.
