
Antennen planen, bauen und bewilligen lassen
Eine eigene Antenne ist das Herzstück jeder Amateurfunkstation. Ob eine bescheidene Drahtantenne oder ein ausgewachsener Beam auf einem Mast – eine gute Antenne macht den Unterschied zwischen lokalem Betrieb und weltweiter Kommunikation.
Baugesuch und Bewilligung
In der Schweiz braucht es für die meisten Aussenantennen eine Baubewilligung der Gemeinde. Das Verfahren umfasst die Einhaltung der NISV-Grenzwerte (Verordnung über nichtionisierende Strahlung), die raumplanerische Eingliederung und eine Emissionserklärung. Für temporäre Installationen, Innenantennen und unauffällige Antennen unter 6 Watt ERP ist keine Bewilligung erforderlich.
FMG Art. 37a – Fernmeldegesetz
Artikel 37a des Fernmeldegesetzes (FMG) regelt die Rahmenbedingungen für Amateurfunkantennen in der Schweiz. Gemeinden dürfen Amateurfunkantennen nicht grundsätzlich verbieten, sondern müssen eine Interessenabwägung vornehmen. Die USKA setzt sich aktiv für eine praxisgerechte Umsetzung dieser Bestimmung ein.
Antennenkommission der USKA
Die USKA-Antennenkommission unterstützt Mitglieder bei der Planung und Bewilligung von Antennenanlagen. Sie bietet Beratung bei Baugesuchen, Emissionsberechnungen und bei der Kommunikation mit Gemeindebehörden.
Mehr für USKA-Mitglieder
Im Mitgliederbereich finden Sie umfassende Unterlagen und Werkzeuge für Ihr Antennenprojekt:
- Schritt-für-Schritt-Anleitung für Baugesuche mit Musterbriefen und Vorlagen
- Emissions-Berechnungstools (NISV-Grenzwerte)
- Informationen für Gemeinden über Amateurfunkantennen
- Persönliche Beratung durch die Antennenkommission
