
Lizenz zum Senden
In der Schweiz, wie auch in den meisten Ländern, benötigt ein Funkamateur eine Lizenz. Diese wird vom Bundesamt für Kommunikation BAKOM nach der bestandenen Funkamateurprüfung erteilt.
Die Schweiz kennt zwei Arten von Lizenzen: HB3 und HB9.
Sie lassen sich grob so charakterisieren:
HB3 — CEPT Novice
Der Einstieg in den Amateurfunk
Beispiel: HB3YAA
HB9 — CEPT Klasse
Die umfassende Amateurfunkkonzession
Beispiel: HB9XYZ
Sicher stellt die Prüfung – ob HB3 oder HB9 – die grösste Hürde auf dem Weg zur Amateurfunklizenz dar.
Einen Überblick über die Anforderungen der Lizenz-Prüfungen gibt die Website https://ig-afua.ch/
Wir empfehlen den Besuch eines Ausbildungskurses bei einer USKA-Sektion oder eines USKA-Kollektivmiglieds. Hier zur Liste Amateurfunk-Ausbildungskurse
Prüfung und Konzession
Das BAKOMerteilt nach bestander Prüfung das Fähigkeitszeugnis aus. Inhabern dieses Zeugnisses wird auf Antrag ein Rufzeichen zugeteilt. Damit sind Sie nun berechtigt, den Amateurfunkbetrieb aufzunehmen.
Informationen zur Vorbereitung auf die Prüfung:
Amateurfunk-Ausbildungskurse der USKA-Sektionen und Kollektivmitglieder.
Die Prüfungs-Wegleitung fasst die wichtigsten Inhalte zusammen.
Behörden-Informationen: BAKOM — Amateurfunk · Amateurfunk-Prüfungstermine.
Weiterführende Informationen
