
Lizenz zum Senden
Selbstbau und Experimentieren — die Lizenz öffnet das Tor zu Elektronik, digitalen Betriebsarten und eigenen Schaltungen.
Elektronik und Selbstbau
Funkamateure mit der CEPT-Lizenz haben die Erlaubnis, Funkgeräte zu modifizieren, vollständig selber auszubauen und zu betreiben. In der Folge bauen Funkamateure seit Anbeginn ihre Geräte gerne selber — Antennen, Steuerungsgeräte, Sende- und Empfangsgeräte bis hin zu komplexen Informatik-Lösungen.
Die UHF-Gruppe, ein Mitglied der USKA, betreibt mehrere Relais-Stationen und realisiert dazu viele Komponenten in Eigenentwicklung — Schaltungen, Platinen, Software.


Digitale Betriebsarten
Raspberry Pi und Arduino werden häufig für Projekte verwendet, z.B. in einer FT8-Box für den mobilen Betrieb von digitalen Betriebsarten. Die Box besteht aus einem Raspberry Pi, USB-Soundkarte, GPS-Modul und einer geschickten Komposition von Software, die FT8 mobil und ohne Notebook ermöglicht.
Informationen zum Thema
- UHF-Gruppe: hb9uf.ch
- FT8-Box: ft8–box.hb9hci.support
Der Weg zur eigenen Lizenz
Wer in der Schweiz selber senden will, braucht einen Fähigkeitsausweis des Bundesamts für Kommunikation BAKOM. Die Prüfung ist altersunabhängig und beruflich offen — in den letzten Jahren haben Kandidatinnen und Kandidaten zwischen 12 und 75 Jahren die Prüfung erfolgreich abgelegt. Geprüft werden technische und betriebliche Themen.
Es gibt zwei Lizenzklassen — die kleinere HB3 als Einstieg und die grosse HB9 mit vollem Funkamateur-Spektrum. Beide sind CEPT-anerkannt und gelten ohne weitere Formalitäten in den meisten europäischen Ländern.
HB3 — Einsteigerlizenz (CEPT Novice)
- Anforderungen: reduzierter Prüfungsstoff (Technik & Betrieb auf Einsteiger-Niveau).
- Bänder: 2 m und 70 cm vollumfänglich, seit 1. Januar 2008 zusätzlich Kurzwelle auf 160 m, 80 m, 15 m und 10 m.
- Leistung: 100 W limitiert.
- Selbstbau: Antennen, Empfänger und Steuerungen ja — Sende-Komponenten dürfen nicht modifiziert oder selbst gebaut werden.
- Rufzeichen: Format
HB3+ X oder Y + zwei Buchstaben (z. B.HB3YAA).
HB9 — Grosse Lizenz (CEPT Klasse 1)
- Anforderungen: erweiterter Prüfungsstoff in Technik und Betrieb.
- Bänder: alle dem Amateurfunk zugeteilten Bereiche von Langwelle bis SHF.
- Leistung: bis 1 kW (mit zusätzlicher BAKOM-Bewilligung).
- Betriebsarten: uneingeschränkt — alle Betriebsarten und alle zugeteilten Frequenzbereiche.
- Selbstbau: volle Erlaubnis — auch Sende-Komponenten und Verstärker dürfen modifiziert und selbst gebaut werden.
- Rufzeichen: Format
HB9+ drei Buchstaben (z. B.HB9XYZ).
Prüfung und Konzession
Das BAKOM erteilt nach bestandener Prüfung eine Funkkonzession, die Frequenzen, maximale Sendeleistung und weitere Parameter festlegt. Der Funkbetrieb ist in der Schweiz konzessionspflichtig, damit Störungen vermieden und internationale Vereinbarungen eingehalten werden.
Vorbereitung auf die Prüfung: Amateurfunk-Ausbildungskurse der USKA-Sektionen und Kollektivmitglieder. Die Prüfungs-Wegleitung fasst die wichtigsten Inhalte zusammen.
Behörden-Informationen: BAKOM — Amateurfunk · Amateurfunk-Prüfungstermine.
